Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 88
Nach Gewicht
- BSG, 24.03.2015 – B 8 SO 16/14 RSozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Teilurteils - Teilbarkeit des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - keine Beteiligung sozial erfahrener Dritter vor Erlass des Widerspruchsbescheides - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides - EntscheidungsreifeZitiert von 15
- LSG NRW, 22.06.2015 – L 20 SO 103/13Zitiert von 1
- BSG, 08.12.2022 – B 8 SO 4/21 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Unterhaltszahlungen eines Elternteils an das volljähriges Kind - freiwillige Zuwendung eines Dritten - zweckbestimmte Einnahme - Zahlung unter Vorbehalt - Verhältnis von Grundsicherungs- und UnterhaltsrechtZitiert von 5
- BSG, 12.05.2017 – B 8 SO 23/15 RSozialhilfe - Überprüfungsverfahren - Hilfe zur Pflege - Ablehnung höherer Leistungen - Beteiligung sozial erfahrener Dritter - Tod des Leistungsberechtigten - Übergang des Anspruchs auf den Leistungserbringer - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - Mietkosten im Zusammenhang mit dem Umzug in eine stationäre Einrichtung - Einkommenseinsatz - Renteneinkommen - Überweisung auf ein im Soll stehendes GirokontoZitiert von 4
- BSG, 26.10.2017 – B 8 SO 11/16 RSozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Rechtsanspruch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen - Unmöglichkeit einer Rückkehr ins Inland - Pflege und Erziehung eines Kindes - Rückkehrhindernis für das minderjährige Kind bei fehlendem Rückkehrwillen der sorgeberechtigten Eltern - außergewöhnliche Notlage - fehlende Mittel zur Sicherstellung der Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung - Unabweisbarkeit von SozialhilfeleistungenZitiert von 4
- BSG, 09.06.2011 – B 8 SO 20/09 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 - keine Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen - Einkommenseinsatz - sozialgerichtliches Verfahren - ZurückverweisungZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.02.2025 – B 8 SO 10/23 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Besuchsbeihilfen - Erforderlichkeit von 24 Heimfahrten pro Jahr im vorliegenden Einzelfall - Ermessensreduzierung auf NullZitiert von 4
- BSG, 18.12.2024 – B 8 SO 8/23 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung - Angemessenheit der Versicherung - Abschluss nach Beginn des Leistungsbezuges - Erreichen der Regelaltersgrenze - Einbindung einer ErbrechtsberatungZitiert von 2
- BSG, 18.12.2024 – B 8 SO 14/22 R(Sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe - Systemwechsel zum 1.1.2020 - Herauslösung aus dem Sozialhilferecht - neue Eingliederungshilfe im Behindertenrecht - Beendigung der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers - Erforderlichkeit eines Antrags für neue Eingliederungshilfe - sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungs- und Leistungsklage zu Bescheiden über bisherige Eingliederungshilfe - Klageänderung - fehlender Ausgangs- und Widerspruchsbescheid im Hinblick auf neue Eingliederungshilfeleistung - keine konkludente Bescheidung durch Schriftsätze der Behörde im Sozialgerichtsverfahren - keine Einbeziehung von möglichen anderen (konkludenten) Bescheiden zur neuen Eingliederungshilfe analog § 96 SGG - Unzulässigkeit der geänderten Klage - Beschränkung des Klagebegehrens auf die Zukunft - konkludente Rücknahme des Klageanspruchs für die Vergangenheit - Wegfall der Grundlage für eine Fortsetzungsfeststellungsklage)Zitiert von 4
88 Entscheidungen zu § 116 SGB XII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 116 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/116#abs-1 (1) Soweit Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt, sind vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften sozial erfahrene Dritte zu hören, insbesondere aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, oder aus Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/116#abs-2 (2) Soweit Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt, sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe Dritte, wie sie in Absatz 1 bezeichnet sind, beratend zu beteiligen.